Anfang April 2001 schenkte mir ein enttäuschter Anwender von Black Book sein Exemplar dieser CD, da ich schon damals eine Anti-Spam Seite betrieb. Die Analyse durch einen spezialisierten Bekannten ergab, dass sich darauf mehrere hunderttausend Datensätze mit E-Mailadressen befanden. Es war offensichtlich, dass die Inhaber der Mailadressen ungefragt auf eine Marketing-CD gelangt waren, die spezifisch für die Bewerbung per E-Mail ausgelegt war.
Aus den Unterlagen war ersichtlich, dass Fausto Farinoli, ein an der Langstrasse in Zürich geschäftender Unternehmer für den Vertrieb der CD verantwortlich war. Aus den Daten und der Gebrauchsanweisung ergab sich zudem, dass Teile der Datensätze entgegen den Bestimmungen des Switch aus der Domain-Datenbank extrahiert wurden.
Nach der Publikation dieser und weiterer Informationen auf meiner Webseite entwickelte sich zwischen Farinoli und mir ein Streit über den Inhalt meiner Webseite, der schliesslich auch die Medien auf den Plan brachte. (c't, PC-Tip, WoZ, Sonntags-Zeitung und andere)
Dieser Streit endete schliesslich in zwei Massnahmeverfahren (eines gegen mich und eines gegen Farinoli), Strafanzeigen und einem Zivilverfahren, das mittlerweile durch Vergleich beigelegt ist, sowie auch einer Empfehlung des Eidg. Datenschutzbeauftragten (alle dazugehörigen Dokumente befinden sich auf einer eigenen Seite).
Letztlich hat sich durch alle die Verfahren nichts geändert. Farinoli hält grösstenteils an seiner Sicht der Dinge fest, ich ebenfalls. Immerhin wird meine Auffassung der Dinge von keiner Behörde verneint und durch eine Empfehlung des Eidg. Datenschutzbeauftragten gestützt.
Grundsätzlich bin ich mit dem Vergleich zufrieden. Bedauerlich ist, dass soviele teure Anwaltsstunden auf meiner wie auch auf Farinolis Seite verbraten wurden. Im Verlauf des Prozesses haben sich zahlreiche Nebenschauplätze (von Viren, die angeblich meine Sympathisanten verschickt haben sollen, über Switch-Bestimmungen und vieles mehr), die das Verfahren aufwendig und teuer machten.
Der Vergleich ist an sich nichts als vernünftig. Er hält unter anderem fest, dass Vorwürfe/Äusserungen sowohl von meiner als auch von Farinolis Seite teilweise an der Sache vorbeigingen, er verneint aber auch Feststellungs- und Schadenersatzansprüche (Persönlichkeitsverletzung, Wettbewerbverletzung) und verbietet zudem keine Publikation rund um Black Book.